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Ihr Kontakt:

Franz Bajorat,
Chief Financial Officer

E-Mail: investor-relations@ameria.com

Wichtige Hinweise
Das Wertpapierangebot der Ameria AG richtet sich ausschließlich an Personen, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz haben.

Das Wertpapierangebot der Ameria AG und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht für Personenbestimmt, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der EU, bzw. dem EWR oder der Schweiz haben. Die Informationen über das Wertpapierangebot reichten sich insbesondere nicht an Personen, die sich in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen befinden, in denen das Wertpapierangebot einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Bestimmungen darstellen würde und dürfen entsprechenden Personen in diesen Ländern nicht zugänglich gemacht werden.

Das Wertpapierangebot der Ameria AG wird in der in der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-Prospektverordnung) und in der Schweiz auf der Grundlage von § 36 Abs. 1lit. c des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) prospektfrei durchgeführt und richtet ausschließlich an Anleger mit Wohnsitz odergewöhnlichem Aufenthaltsort in der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, die bereit und in der Lage sind, mindestens EUR 100.000, bez. im Fall von Anlegern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Schweiz, CHF 100.000 zu investieren.

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren findet für das Angebot der Ameria AG an solche Anleger keine Anwendung. Daher wurde und wird auch zukünftig weder bei einer europäischen Aufsichtsbehörde, einschließlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, noch bei der Schweizer Finanzaufsicht ein Prospekt für das Wertpapierangebot der Ameria AG zur Billigung eingereicht und durch die Ameria AG veröffentlicht.

Anleger in der Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können daher nicht darauf vertrauen, dass ihnen nach den Regeln der EU-Prospektverordnung ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, dass sämtliche für eine Investitionsentscheidung erforderlichen Informationen enthält. Anlegern in der Schweiz ist bewusst und sie erkennen an, dass die Informationen, die ihnen im Hinblick auf das Wertpapierangebot der Ameria AG oder anderweitig in diesem Zusammenhang zugänglich gemacht werden, nicht einen Prospekt im Sinne des FIDLEG darstellen und die für einen solchen Prospekt geltenden Anforderungen an Form und Inhalt nicht erfüllen.

Anleger, die beabsichtigen, an dem Angebot teilzunehmen, müssen daher ihre Entscheidung auf ihre eigene Prüfung der Ameria AG, mit der Geschäftstätigkeit der Ameria AG verbundenen Risiken und Chancen sowie der Angebotsbedingungen, stützen. Im Zusammenhang mit dem Angebot erteilen weder die Ameria AG noch mit ihr verbundene Unternehmen und Personen irgendeine Form der Anlageberatung und erbringen keinerlei Finanzdienstleistungen.

Das Angebot und die Wertpapiere wurden und werden insbesondere nicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act of 1933 (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten, auch von außerhalb, nicht angeboten oder verkauft werden außer im Rahmen einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Zuge einer Transaktion, die ihnen nicht unterliegt. Es erfolgt keine Registrierung und kein Angebot der Wertpapiere entsprechend geltenden Wertpapiergesetzen von Bundesstaaten, Provinzen, Territorien, Verwaltungsbezirken oder Jurisdiktionen der Vereinigten Staaten oder der anderen Jurisdiktionen mit Beschränkungen. Außer im Rahmen einer Ausnahmeregelung gemäß den maßgeblichen Wertpapiergesetzen dürfen die Wertpapiere entsprechend in den Vereinigten Staaten, auch nicht von außerhalb, oder den anderen Jurisdiktionen mit Beschränkungen oder anderen Jurisdiktionen, sofern dies in der betreffenden Jurisdiktion einen Verstoß gegen die maßgeblichen Gesetze darstellen oder eine Registrierung erfordern würde, weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft, aufgenommen, ausgeübt, abgelehnt, weiterverkauft, übergeben oder ausgeschüttet werden. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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Weltneuheit: am 3. Februar 2026 brachten Sony und AMERIA ein revolutionäres Produkt auf den Markt. Damit wird die dritte Dimension zur Realität. Für alle, ohne VR-Brille und mit intuitiver Bedienung.

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  • Schnell hochskalierende, wiederkehrende Umsätze über Software und Produkt-Lizenzen für die AMERIA AG mit hohem Stickiness-Faktor

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AMERIA AG in den Nachrichten

Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Der erste KI-Laptop der Welt kommt aus Heidelberg“

„Aus Heidelberg kommt ein Laptop, mit dem sich neue Horizonte öffnen. Und schon richten sich auf die kleine Firma AMERIA die Blicke von Samsung, Sony & Co.“

Süddeutsche Zeitung: „Ein neuer Laptop, so bahnbrechend wie das iPhone?“

„Die Heidelberger Firma AMERIA entwickelt eine neue Art von Gerät. Statt mit Klicks und Wischen lässt es sich mit Fingerzeigen und Worten steuern. Der Gründer will damit der neue Steve Jobs werden.“

Investitionsmöglichkeiten im Rahmen der Investitionsrunde 2025/26:

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